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Montag, 4. Januar 2010

CE - Kennzeichen

Die CE-Kennzeichnung (entweder von franz. Communauté Européenne = „Europäische Gemeinschaft“ oder Conformité Européenne, so viel wie „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“) ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Eine CE-Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist nach der CE-Kennzeichnung eine vierstellige Zahl angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren hin. Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel (Qualitätszeichen).


Auf www.ito-germany.de finden Sie eine Liste mit z.B. Baumaschinen wie Bagger, Minibagger, Raupendumper, Kettendumper, Kettenbagger die mit einem CE Kennzeichen gekennzeichnet werden dürfen.

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